Allgemeine Geschäftsbedingungen der Locatech IT Solutions GmbH 

nachfolgend Locatech IT Solutions genannt

§ 1 – Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Leistungen erbringen. Sie gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 – Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten und Dienstleistungen der Locatech IT Solutions kommt mit der Gegen-zeichnung oder durch die Durchführung eines Kundenauftrags durch Locatech IT Solutions zustande. Locatech IT Solutions kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.

§ 3 – Leistungserbringung und -umfang

Unsere Leistungen sind jeweils im Auftrag aufgeführt und umfassen Prozessanalyse, Beratung, Projektmanagement, Software-Entwicklung sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in einer Preisliste und/oder im Angebot sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Vertrag. Locatech IT Solutions behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Locatech IT Solutions ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern. Soweit Locatech IT Solutions kostenlose Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.

Terminwünsche müssen von uns bestätigt werden. Befinden wir uns mit unseren Leistungen in Herstellungsverzug, so muss der Besteller, bevor er sich vom Vertrag lösen kann, schriftlich eine angemessene (dem Umfang der Arbeit entsprechende) Nachfrist setzen. Die Nachfrist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Anzeige. Die Frist verlängert sich um die Zeit von Störungen infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse.

Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

§ 4 -Softwarekonfiguration und -entwicklung, Lizenzen und Testversionen

Die Nutzung unserer Softwareprodukte und zugehörigen Dokumentationen ist ausschließlich durch eine von uns erteilte Softwarelizenz gestattet, die durch den Abschluss eines Vertrages mit uns und einer entsprechenden Auftragsbestätigung zustande kommt. Unsere Softwareprodukte basieren teilweise auf Lizenzen, die anderweitig erteilt wurden. Die Nutzung der lizenzierten Software ist auf die vertraglich vereinbarte Systemkonfiguration beschränkt.

Ohne schriftliche Genehmigung der Locatech IT Solutions GmbH sind Sie nicht berechtigt,

  • über die obige Gestattung hinausgehend Kopien der Software anzufertigen;
  • die Software zu vermieten, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzugeben;
  • die Voll/-Testversionen der Software nach Ende der vereinbarten Laufzeit weiter zu betreiben;
  • die Software zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen (u. a. auch zu übersetzen oder abzuwandeln);
  • eine Kopie als Installationssoftware (Systemsoftware) zu benutzen oder von Dritten benutzen zu lassen.

     

  • Die Bestimmungen des Urheberrechts nach deutscher Rechtsprechung (§§ 53, 69a,69g des Urheberrechtsgesetz/UrhG) finden hier ergänzende Anwendung.
    Der Kunde erhält nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis, der durch Locatech IT Solutions durchgeführten Arbeiten, wenn diesausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

    Dieses gilt auch für Testversionen mit beschränkter Nutzungsdauer (in der Regel 30 Tage ab Inbetriebnahme) als auch für Testversionen mit beschränktem Funktionsumfang.

§ 5 – Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist das Honorar netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Projekten mit einer Laufzeit über mehrere Monate werden auch teilfertige Arbeiten monatlich in Rechnung gestellt. Gewährte Nachlässe und Rabatte gelten nur bei termingerechter Bezahlung der entsprechenden Rechnung.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Teilnahme des Bestellers am Lastschriftverfahren gilt ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen. Gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum von Locatech IT Solutions.

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren, für die er einzustehen hat, nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, so hat er dies schlüssig und rechtlich einwandfrei nachprüfbar nachzuweisen.

§ 6 – Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnet Locatech IT Solutions pauschalisierte Mahngebühren in Höhe von EUR 20,00. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Locatech IT Solutions berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um weitere entstehende Kosten für Locatech IT Solutions oder den Kunden zu vermeiden. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Locatech IT Solutions außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Locatech IT Solutions eine höhere Zinslast nachweist. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug, so ist Locatech IT Solutions berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt Locatech IT Solutions vorbehalten.

§ 7 – Vertraulichkeit

Sämtliche Aufträge werden streng vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und haben eine entsprechende Erklärung unterzeichnet.

§ 8 – Kündigung, Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Tag.
Sie beträgt mindestens 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Beide Seiten sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres zu kündigen, falls nichts anderes vereinbart ist. Die Laufzeit verlängert sich automatisch, ohne weitere Ankündigung.

Soweit der Auftrag/ Vertrag Stundenkontingente vorsieht, so gelten diese für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum und verfallen zu dessen Ende, falls nichts anderes vereinbart ist.

§ 9 – Mängelgewährleistung

Mängel an unseren Leistungen sind unverzüglich zu rügen. Bei Mängelrügen haben wir in jedem Fall das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Nachfrist. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschaden des Bestellers. Der Besteller hat die übergebenen Arbeiten unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er uns innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Beruht die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen.

§ 10 – Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist Dortmund. Für alle Streitigkeiten, die Auftrag, dessen Durchführung, Leistungsstörungen und gegenseitige oder einseitige Verpflichtung und deren Erfüllung betreffen, gilt das deutsche Recht.

Änderung und Ergänzung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt insbesondere für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne oder mehrere der vorgenannten Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so werden die anderen Bedingungen hiervon nicht berührt.

 

Stand 02/2024

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